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Revision im Strafrecht nach Betrugsurteil – lohnt sich das wirklich?

Verfasst: 19 Feb 2026 09:43
von Teebeutel
Morgen zusammen,

ich wurde vor zwei Wochen vom Amtsgericht wegen Betrugs (§ 263 StGB) zu 10 Monaten auf Bewährung verurteilt. Es ging um zwei angeblich nicht versendete Handys über Kleinanzeigen. Ich habe ausgesagt, dass ich die Geräte verschickt habe (DHL-Einlieferungsbeleg war weg), die Käufer sagen, es kam nichts an.
Am Ende war es im Grunde Aussage gegen Aussage plus „Indizien“, weil ich wohl schon mal eine verspätete Lieferung hatte. Das Gericht meinte, meine Erklärung sei „nicht lebensnah“.
Mein Anwalt aus der ersten Instanz rät jetzt zur Revision im Strafrecht. Er sagt, da gäbe es „Rechtsfehler in der Beweiswürdigung“. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht genau, was das heißt.
Meine Fragen jetzt: hat jemand Erfahrung mit Revision? Wie hoch sind die Chancen realistisch? Mit welchen Kosten muss man rechnen? Macht das nur Sinn mit einem spezialisierten Revisionsanwalt?
Bin ziemlich unsicher. Nochmal durch alles durchzugehen kostet am Ende nur Nerven und Geld.

Vielen Dank vorab für euer Feedback.

Re: Revision im Strafrecht nach Betrugsurteil – lohnt sich das wirklich?

Verfasst: 20 Feb 2026 10:21
von Redefabrik
Hi,

wichtig: Eine Revision ist keine neue Tatsacheninstanz. Es wird nicht nochmal geprüft, ob du die Handys verschickt hast, sondern nur, ob das Urteil Rechtsfehler enthält.

Typische Ansatzpunkte dabei sind: fehlerhafte Beweiswürdigung, Verletzung der Aufklärungspflicht oder Verfahrensfehler. Wenn dein Anwalt sagt, die Beweiswürdigung sei lückenhaft oder widersprüchlich, kann das ein Revisionsgrund sein. Aber: Die Hürden sind hoch.

War es Amtsgericht oder Landgericht? Und wurde die Revision schon eingelegt oder nur angekündigt?

Re: Revision im Strafrecht nach Betrugsurteil – lohnt sich das wirklich?

Verfasst: 20 Feb 2026 12:31
von Teebeutel
Amtsgericht. Revision wurde vorsorglich eingelegt, Begründung steht noch aus.

Was heißt „Die Hürden sind hoch“ konkret? 10%? 30%?

Re: Revision im Strafrecht nach Betrugsurteil – lohnt sich das wirklich?

Verfasst: 20 Feb 2026 15:40
von Albatross
Servus,

konkrete Prozentzahlen sind unseriös. Punkt. Die Erfolgsquote bei Revisionen im Strafrecht liegt bundesweit im unteren zweistelligen Bereich. Teilweise wird nur teilweise aufgehoben. ;) Hier findest du bestimmt mehr Infos: www.bundesgerichtshof.de

Entscheidend dabei ist:
1. Ist das Urteil in sich widersprüchlich? 2. Hat das Gericht entlastende Umstände ausreichend gewürdigt? 3. wurden Beweisanträge korrekt behandelt? Bei "Aussage gegen Aussage" Fällen muss das Gericht besonders sorgfältig begründen, warum es einer Seite glaubt. Wenn das im Urteil nicht sauber passiert ist, kann das angreifbar sein.

Aber wichtig: Revision ist Spezialmaterie. Nicht jeder Strafverteidiger macht das regelmäßig.

Re: Revision im Strafrecht nach Betrugsurteil – lohnt sich das wirklich?

Verfasst: 05 Mär 2026 15:42
von Guardiola
Ich war mal in einer ähnlichen Situation (auch Betrugsvorwurf, eBay). Revision eingelegt – wurde verworfen.

Kostenpunkt damals knapp 4.000 Euro insgesamt. Viel Papier, wenig Ergebnis.

Nicht entmutigen lassen, aber man sollte sich bewusst sein: Das ist kein „zweiter Versuch“, sondern eher eine formale Prüfung.

Re: Revision im Strafrecht nach Betrugsurteil – lohnt sich das wirklich?

Verfasst: 06 Mär 2026 11:24
von RechtUndOrdnung
Was viele dabei unterschätzen: Die Revisionsbegründung ist extrem formalistisch. Fristen, genaue Rügearten (Verfahrensrüge vs. Sachrüge), exakte Bezugnahme aufs Protokoll. Wenn da ein Fehler drin ist, war’s das.

Ich würde das nur bei jemandem machen lassen, der sich ausdrücklich auf Revisionen spezialisiert hat.

Re: Revision im Strafrecht nach Betrugsurteil – lohnt sich das wirklich?

Verfasst: 09 Mär 2026 12:16
von Schriftsatz
Schau dir mal Kanzleien an, die sich explizit mit Revision im Strafrecht beschäftigen. Es gibt Anwälte, die bundesweit nur oder überwiegend Revisionsverfahren machen.
Ich kenne z.B. die Kanzlei von Strafverteidiger Börner (https://www.strafverteidiger-boerner.de/). Die erklären auf ihrer Seite ganz gut, dass Revision keine „zweite Hauptverhandlung“ ist und prüfen wohl gezielt Urteile auf Rechtsfehler.
Was ich positiv fand: relativ klar beschrieben, welche Fehlerquellen es gibt (Beweiswürdigung, Verfahrensrügen etc.) und dass sie bundesweit beim BGH auftreten. Wirkte auf mich fachlich, nicht reißerisch.
Aber am Ende zählt dein konkretes Urteil.

Re: Revision im Strafrecht nach Betrugsurteil – lohnt sich das wirklich?

Verfasst: 10 Mär 2026 10:49
von Airun
Vorsicht mit Webseiten. Viele schreiben „Spezialist für Revision“, aber produzieren nur Content für Google oä. Ich würde auf jeden Fall prüfen: Sind die Inhalte fachlich tiefgehend oder nur oberflächlich? Wird hier konkret erklärt, wie eine Revisionsbegründung aufgebaut wird? Gibt es eine nachvollziehbare Vita des Anwalts? Revision lebt von Detailkenntnis. Marketing hilft da nicht.

Re: Revision im Strafrecht nach Betrugsurteil – lohnt sich das wirklich?

Verfasst: 10 Mär 2026 15:03
von Schriftsatz
Klar, berechtigter Punkt. Bei Börner fand ich zumindest, dass er die Unterschiede zwischen Sprungrevision, normaler Revision etc. erklärt und typische Fehlerquellen benennt. Wirkte nicht wie Massen-SEO-Text. Aber ich kenne ihn nicht persönlich.

Re: Revision im Strafrecht nach Betrugsurteil – lohnt sich das wirklich?

Verfasst: 10 Mär 2026 18:21
von Albatross
Unabhängig vom Anbieter: Du solltest dir dein schriftliches Urteil genau anschauen (oder anschauen lassen). :!:

Wichtige Fragen:
1) Hat das Gericht sich mit deiner Einlassung ernsthaft auseinandergesetzt?
2) Wurde sauber dargelegt, warum man den Belastungszeugen glaubt?
3) Gibt es Widersprüche in der Urteilsbegründung?

Wenn das Urteil pauschal argumentiert („nicht glaubhaft“, ohne Analyse), kann das angreifbar sein.
Wenn es dagegen detailliert begründet ist, wird es schwer. :!: